AGB

Stand: 06.12.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

Biova GmbH
Waldstraße 2
D-72218 Wildberg

Geschäftsführer: Raphael Deckert, Martin Vonmetz
Prokurist: Sebastian Deckert, Sylvia Haas

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE292460697

§1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und nur an Kaufleute entsprechend §§1 ff HGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Partner genannt) haben keine Gültigkeit, auch wenn diese durch eine Unterschrift von uns gezeichnet worden sind. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen erbracht. Unsere AGB´s werden durch Handelsvertreter / Handelsreisende / Partner / Lieferanten / Kunden etc. beim betreten unserer Räumlichkeiten (Laden, Büro, Lager etc.) automatisch von diesen anerkannt. Eigene AGB´s aus Verträgen von Handelsvertreter / Handelsreisende / Partner / Lieferanten & Kunden welche unseren widersprechen, können und werden nicht anerkannt.

§2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung oder Auftragserteilung des Partners stellt ein Vertragsantrag gemäß §§145ff BGB an uns dar, an den der Partner gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Leistungserbringung zustande. Bestellungen sollten in der Regel per Biova Webshop, Telefax, E-mail oder per Telefon erfolgen. Bei telefonischen Bestellungen und fernmündlichen Angeboten trägt der Partner das Risiko von Missverständnissen/Übertragungsfehlern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Können einzelne Auftragspositionen aufgrund einer Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer nicht geliefert werden, gilt der Kaufvertrag hinsichtlich dieser Positionen als nicht geschlossen, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Übrigen bleibt der Vertrag unberührt, soweit dies nicht nachweislich dem Interesse des Partners widerspricht. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko. 

§3 Preise
Maßgeblich sind die in unseren Verkaufsunterlagen und im Online-Shop genannten Listenpreise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahme: Exporte und EG-Verbringungen). Sollten Produkt- oder Preisangaben versehentlich fehlerhaft sein, behalten wir uns das Recht zur Korrektur vor. Alle Preisangaben verlieren mit jeder Neuausgabe der Preislisten bzw. Überarbeitung der Preise im Online-Shop ihre Gültigkeit. Der Partner ist dazu verpflichtet, sich selbständig über die aktuellen Konditionen zu informieren. Dazu kann sich der Partner schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns wenden oder sich im Online-Shop direkt informieren, der im Regelfall zeitgleich mit Ausgabe neuer Preislisten und Konditionen überarbeitet wird. Bei Abweichungen gelten die schriftlichen Verkaufsunterlagen, die der Partner jederzeit anfordern kann. Unsere Preise gelten ab Lager, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung. Bei wesentlicher Änderung der Lohn-, Material-, Energie- und Transportkosten sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen Preisaufschlag von mindestens 20% vor. Sonderanfertigungen müssen zudem schriftlich bestätigt werden und sind von der Rücknahme ausgeschlossen (Ausnahme: fehlerhafte Ware). Bei gravierenden Maßabweichungen bitte Kostenvoranschlag 

§4 Zahlung
Zahlungen sind mit 2% Skonto Abzug per Vorkasse (obligatorisch), Nachname oder Banklastschrift (2% Skonto) zu entrichten (Inland). Alternative Zahlungsmethoden werden im Shop angeboten, SEPA Lastschrift mit 3% Skonto, Paypal (ohne Abzug), Kreditkarte & Kryptowährungen. Zahlungen von ausländischen Kunden erfolgen per Nachname, Vorkasse oder SEPA-Zahlung. Eine Belieferung auf offene Rechnung kann nicht erfolgen. Im Falle einer Lastschriftretoure berechnen wir pro Abbuchungsversuch eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR. Wir behalten uns vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Sonderanfertigungen nur gegen Vorkasse, 50% fällig bei Auftragserteilung, 50% bei Lieferavis durch uns. Liefern wir teilweise fehlerhaft, muss der Partner für den fehlerfreien Teil zahlen, es sei denn, die Teillieferung ist für ihn nachweislich ohne Interesse. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Anhaltspunkte bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Partners mindern, werden unsere Forderungen unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten sofort fällig. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt, noch zu bewirkende Leistungen solange zu verweigern, bis der Partner seine Leistung bewirkt oder Sicherheiten erbringt. Darüber hinaus können wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herausverlangen oder anderweitig darüber verfügen, ohne dass in diesem Verlangen ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist, sowie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ferner sind wir berechtigt, von allen noch laufenden Verträgen nach unserer freien Wahl und ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Aufrechnung des Partners ist nur zulässig, sofern es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns handelt. 

§5 Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Es wird folgender einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart:
1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe alle gesicherten Ansprüche mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderung – sicherungshalber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärung bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
4.a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
4.b) Lieferer und Besteller sind sich jetzt bereits darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall mit Eigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteil zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Werte der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
4.c) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abbildung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
4.d) Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es einer weiteren besonderen Erklärung bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.
5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach vorheriger Ankündigung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügung oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zur erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7. Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme beziehungsweise der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

§6 Lieferung
Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und sind eingehalten, wenn die Ware unser Lager vor Zeitablauf verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser Zeitpunkt maßgeblich und nicht der ursprünglich vereinbarte. Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt (Rückstandsverwaltung). Sie sind ausnahmsweise dann unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung für den Partner kein Interesse hat bzw. eine entsprechende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
Sowohl unverbindliche, als auch verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Lieferzeit bedürfen der Schriftform.
Für ein Fixhandelsgeschäft i.S.d. § 376 HGB ist nicht ausreichend, dass eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist. Vielmehr ist zusätzlich eine Erklärung des Partners bei Vertragsschluss erforderlich, dass er sich bei Überschreitung der Lieferfrist den Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung vorbehält.
Falls eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten wird, kann der Partner nach Eintritt des Verzuges, Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. Hat sich der Partner bei Abschluss des Vertrages den Rücktritt bei Nichteinhaltung des verbindlich vereinbarten Liefertermins vorbehalten, bedarf es der Setzung der Nachfrist nicht. In diesem Falle ist, sofern uns weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorgeworfen werden kann, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt von höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich werden lassen (z.B. behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, verspätete Lieferung durch den Vorlieferanten) und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Wir werden uns bemühen, dem Partner solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn die genannten Hindernisse während des Verzuges eintreten.
Im Falle eines Verzögerungsschadens unseres Partners haften wir bei Lieferverzug, der nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für jede vollendete Woche Verzug maximal i.H.v. 3 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % vom Werte des Kaufgegenstandes, der infolge des Verzuges nicht zeitgerecht geliefert werden kann.

§6.1Schadensersatz
Nimmt der Kunde eine gekaufte Ware oder Dienstleistung nicht ab und kann unsererseits keine grobe Fahrlässigkeit für die nicht Abnahme festgestellt werden, so ist der Kunde zum Schadensersatz von 30% vom ursprünglichen Nettorechnungsbetrag wegen Nichtabnahme der Ware oder Dienstleistung verpflichtet, es sei denn, wir weisen einen tatsächlich höheren Schaden nach oder aber der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder gegenfalls eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§7 Gefahrtragung
Wird die Ware auf Wunsch des Partners versandt, so geht mit der Absendung der Ware, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Partner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Wahl des Versandweges und der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person behalten wir uns vor.
Wird der Transport von uns übernommen, trägt die Gefahr des Transportes - soweit keine andersartige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde - ebenfalls der Partner. Wird der Versand auf Wunsch des Partners verzögert, trägt er das Risiko für Beschädigung oder Untergang der Ware ab dem Zeitpunkt der Anzeige unserer Versandbereitschaft. Die durch die Verzögerung bei uns entstehenden Lagerungskosten werden mit 1% des Rechnungsbetrages pro angefangener Woche in Rechnung gestellt. Selbiges gilt bei Annahmeverzug des Partners. Wenn wir das Transportrisiko übernommen haben, muss die Ware vom Partner unverzüglich auf Schäden untersucht, bei uns ebenso unverzüglich schriftlich gerügt und durch eine entsprechende Schadensanzeige beim Spediteur belegt werden. Wir behalten uns das Recht zur Besichtigung der Ware durch unsere Mitarbeiter/Vertreter vor.

§8 Rücktritt vom Vertrag wegen Unmöglichkeit und Verzug
Tritt der Partner wegen eines Verzuges, der allein auf einfacher Fahrlässigkeit unsererseits beruht, zurück, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei dauerhafter Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer können beide Parteien vom gesamten Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde nicht kreditwürdig ist, wenn er unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung veräußert oder mit dieser Ware nicht ordnungsgemäß umgeht, wenn uns die Leistung ohne unsere Einflussmöglichkeiten und ohne unser Verschulden unmöglich oder unzumutbar erschwert wird oder wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt. Im Übrigen bestimmt sich das beiderseitige Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Gewährleistung/Sachmängel
Unser Partner ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Gebrauchstypische Oberflächenveränderungen sowie Farb-, Form-, Gewichts- und Größenabweichungen sind bei Naturprodukten nicht zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Mängelansprüche verjähren bei neu hergestellten Sachen in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Partner; bei gebrauchter Ware besteht kein Gewährleistungsanspruch. Vor Rücksendung der fehlerhaften Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Die Rücksendung hat frei Haus und unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer zu erfolgen; bei berechtigter Rücksendung erfolgt eine Gutschrift der üblichen Frachtkosten. Lag bei Gefahrübergang ein Mangel an der Sache vor, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Partner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche des Partners bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen und entgangenen Gewinn kann der Partner nicht verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Werden vom Partner oder Dritten unsachgemäße Änderungen und Arbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Partner hat Rückgriffsansprüche gegen uns nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit einer Sache ergeben, nur, wenn diese auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch die schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Der Partner hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§10 Widerrufsrecht gegen über Geschäftspartnern im Sinne des BGB´s
Wir räumen uns, bei sämtlichen Verträgen welche in unseren Räumlichkeiten geschlossen worden sind, ein 14-tätiges Widerrufsrecht gegenüber unseren Geschäftspartnern (Handelsvertreter / Handelsreisende / Lieferanten / Partnern) ein. Zu gleichen Bedingungen Gemäß § 355 BGB.

§11 Haftungsausschluss
Im Übrigen ist unsere Haftung, sowie die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; diese Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

§12 Datenspeicherung / Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Einwilligung  für die Erhebung und Verarbeitung von Daten durch die Biova GmbH
Auf Grund der neuen DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) müssen wir ab dem 25.05.2018 eine Einwilligung einholen um Ihre Daten für die Bearbeitung aller Aufträge / Anfragen verwenden zu dürfen. Wir werden Ihre Daten mit großer Sorgfalt verarbeiten und nur für Zwecke der Auftragsbearbeitung nutzen. Vielen Dank an dieser Stelle für Ihr Verständnis und für die Zustimmung. Wenn Sie Ihrerseits mit uns in Kontakt treten und Anfragen erstellen, stimmen Sie automatisch unseren Datenschutzbedingungen zu. Nur so können wir Sie reibungslos mit den gewünschten Informationen versorgen. Diese Zustimmung ist zwingend erforderlich, damit wir Sie als Kunden weiterhin problemlos bedienen können.

Für unseren Dienst erfolgt die Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:

  • Firmenname
  • Ansprechpartnerinformationen: Name, Vorname
  • Steuerrechtlich relevante Informationen (z.B. USt.-Ident.-Nummer)
  • Adresse
  • Telefonnummer / Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung

Diese Daten werden auf dem Server der Biova GmbH gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Wir versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung – über die reine Geschäftsabwicklung - die Zustimmung des Nutzers.

Nutzerrechte
Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf Anfrage können Sie unter der untenstehenden Adresse eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen. Auch kann eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen.

Folgen des Nicht-Unterzeichnens
Der Unterzeichnende hat das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen – da unser Dienst jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten angewiesen sind, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme des Dienstes ausschließen.

Kontakt
Beschwerden, Auskunftsanfragen und andere Anliegen sind an folgende Stelle zu richten:

Biova GmbH
Waldstraße 2
72218 Wildberg

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Regelungen bei der Biova GmbH finden Sie im Internet unter 
https://www.biova.de/datenschutz


§13 Sonstiges
Bei unberechtigten Warenrücksendungen steht es uns frei, die Annahme zu verweigern, oder ein pauschale Gebühr für Bearbeitung/Wiedereinlagerung i.H.v. 15% des Warenwertes (mind. 5,20 Euro) zu berechnen. Die Annahme unfreier Sendungen wird grundsätzlich verweigert. Preisänderungen, technische Änderungen, Farb-, Form-, Gewichts- und Größenabweichungen sowie Detailänderungen der Produktbeschreibungen und –bilder in unseren Verkaufsunterlagen und im Online-Shop sind vorbehalten. Für Druck- und Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden. Der Partner ist verpflichtet, alle wichtigen Änderungen betreffend seines Unternehmens wie z.B. des Firmennamens, der Gesellschaftsform, Inhaber, vertretungsberechtigter Personen, Anschrift mitzuteilen. Außerdem verpflichtet sich der Partner uns bei gravierender Verschlechterung der Finanzlage seines Unternehmens zu informieren und uns von jeglichen Lieferverpflichtungen zu entbinden.

§14 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Geschäftssitz bestimmt oder nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Partners. Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmung, eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die zudem dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

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